Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15 (83)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9092
AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15 (83) (https://dejure.org/2017,9092)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.02.2017 - 31 C 3832/15 (83) (https://dejure.org/2017,9092)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 31 C 3832/15 (83) (https://dejure.org/2017,9092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichzahlung bei Verspätung wegen Flugzeugenteisung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Enteisung eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung - Fluggast steht Entschädigung wegen Ankunftsverspätung zu

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Nach Auffassung des EuGH können Umstände dann außergewöhnlich im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung sein, wenn diese nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten sind und von diesem auch nicht beherrschbar war (EuGH, 22.12.2008 - C-549/07; BGH 12.11.2009 - Xa ZR 76/07).
  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Außergewöhnliche Umstände sind nur solche, die nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist (BGH 24.09.2013 - X ZR 160/12).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Nach Auffassung des EuGH können Umstände dann außergewöhnlich im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung sein, wenn diese nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten sind und von diesem auch nicht beherrschbar war (EuGH, 22.12.2008 - C-549/07; BGH 12.11.2009 - Xa ZR 76/07).
  • LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12

    Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis des Luftfahrtunternehmens zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so AG Frankfurt a. M., 11.11.2015 - 30 C 2806/15 (87); LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung analog anwendbar, wenn Fluggäste ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, NJW 2010, 43; BGH, NJW 2010, 2281 [BGH 18.02.2010 - Xa ZR 95/06] ).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung analog anwendbar, wenn Fluggäste ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, NJW 2010, 43; BGH, NJW 2010, 2281 [BGH 18.02.2010 - Xa ZR 95/06] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht