Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15 (83) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Flugverspätung - Ausgleichzahlung bei wegen Flugzeugenteisung
- reise-recht-wiki.de
Enteisung eines Flugzeuges als außergewöhnlicher Umstand i.S.d. FluggastrechteVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausgleichzahlung bei Verspätung wegen Flugzeugenteisung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Enteisung eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung - Fluggast steht Entschädigung wegen Ankunftsverspätung zu
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Nach Auffassung des EuGH können Umstände dann außergewöhnlich im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung sein, wenn diese nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten sind und von diesem auch nicht beherrschbar war (EuGH, 22.12.2008 - C-549/07; BGH 12.11.2009 - Xa ZR 76/07). - BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Außergewöhnliche Umstände sind nur solche, die nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist (BGH 24.09.2013 - X ZR 160/12). - BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Nach Auffassung des EuGH können Umstände dann außergewöhnlich im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung sein, wenn diese nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten sind und von diesem auch nicht beherrschbar war (EuGH, 22.12.2008 - C-549/07; BGH 12.11.2009 - Xa ZR 76/07).
- LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass die Enteisung zu dem Pflichtenkreis des Luftfahrtunternehmens zählt, der wiederum beinhaltet, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten, um die Fluggäste zum vereinbarten Zeitpunkt zu befördern (so AG Frankfurt a. M., 11.11.2015 - 30 C 2806/15 (87); LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12). - EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung analog anwendbar, wenn Fluggäste ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, NJW 2010, 43; BGH, NJW 2010, 2281 [BGH 18.02.2010 - Xa ZR 95/06] ). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 31 C 3832/15
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung analog anwendbar, wenn Fluggäste ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, NJW 2010, 43; BGH, NJW 2010, 2281 [BGH 18.02.2010 - Xa ZR 95/06] ).